Über den Landtag 

Oft wird der "Landtag" mit der "Landesregierung" verwechselt. Damit Euch das nicht passiert, hier die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden:

Der Landtag ist das Parlament von Nordrhein-Westfalen. Ihm gehören die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten unterschiedlicher Parteien an.

Die Abgeordneten im Landtag beraten und verabschieden Gesetze – also die Regeln, nach denen die Menschen in unserem Land zusammenleben. Deswegen nennt man den Landtag auch Legislative; der Begriff kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet so viel wie „gesetzgebende Gewalt“.

Weitere Aufgaben des Landtags sind die Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten, die Kontrolle der Landesregierung und die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten.

Die Landesregierung besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und -ministern. Ihre Ministerien sind für ein bestimmtes Aufgabengebiet zuständig (z. B. Finanzen, Umwelt, Familien oder Wissenschaft und Forschung). Die Landesregierung bildet die sogenannte Exekutive. Auch dieser Begriff kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet so viel wie „ausführende Gewalt.“ Außerdem gibt es noch die Judikative – die „rechtsprechende Gewalt“. Zu ihr gehören die Gerichte, die beaufsichtigen, dass die Gesetze richtig angewendet werden. Das höchste Gericht hat seinen Sitz in Münster. Alle drei Gewalten sind gleichwertig. 

Informationen zum Landtag

„Erfunden“ haben das Land und den Landtag Nordrhein-Westfalen die Briten, denn nach dem Zweiten Weltkrieg war das Gebiet zwischen Rhein und Weser von ihnen besetzt. Sie fügten Westfalen und die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln am 23. August 1946 zu einem neuen Bundesland zusammen. Das Land Lippe kam am 21. Januar 1947 auch noch dazu. Als Abgeordnete bestimmten die Briten 200 Personen, die sich am 2. Oktober 1946 zum ersten Mal trafen. Die Briten legten auch fest, dass Düsseldorf Landeshauptstadt sein soll.

Inzwischen gibt es das Land und den Landtag Nordrhein-Westfalen seit 76 Jahren. 

1988 wurde das heutige Haus des Landtags feierlich eröffnet. Es steht in Düsseldorf direkt am Rheinufer. Mehrere hundert Menschen arbeiten in diesem Gebäude: die Abgeordneten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten in der Verwaltung des Landtags. Letztere unterstützen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit, bereiten Sitzungen vor, schreiben Protokolle, informieren sie mit Hilfe von Archiv und Bibliothek und sorgen dafür, dass die Computer funktionieren. Dazu kommen noch die Angestellten der fünf Fraktionen.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen in der Regel alle fünf Jahre einen neuen Landtag. Wählen darf, wer 18 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tage in Nordrhein-Westfalen wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Ort, an dem gewählt wird, heißt „Wahllokal“.  Ihr kennt das Wahllokal gut: Meistens liegt es in einer Schule, im Rathaus oder in einem Bürgerzentrum.

Es gibt keine Wahlpflicht. Niemand ist gezwungen zu wählen. Deshalb machen nicht alle Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Bei der letzten Landtagswahl am 15. Mai 2022 lag die Wahlbeteiligung bei 55,5%. 

Folgende Prinzipien gelten bei der Wahl:

  • Die Wahl ist allgemein: Alle Bürgerinnen und Bürger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der Wahl teilzunehmen.
  • Die Wahl ist gleich: Jede Stimme zählt gleichviel.
  • Die Wahl ist unmittelbar: Man stimmt direkt für die Abgeordneten und die Parteien.  
  • Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Deshalb wählen die Bürgerinnen und Bürger in Wahlkabinen, in denen sie nicht beobachtet werden können. Oder sie wählen mit einem Brief, der geheim ist. 
  • Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung.

Wer 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, darf auch selbst bei Landtagswahlen kandidieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Platz im Landtag zu erhalten. Entweder man wird direkt gewählt, hat also in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen; oder aber man kommt über die sogenannte Landesliste der jeweiligen Partei ins Parlament. 

Bei der letzten Wahl am 15. Mai 2022 wurden 195 Abgeordnete in den Landtag gewählt. Diese bilden fünf sogenannte Fraktionen. Das sind Gemeinschaften von Abgeordneten mit den gleichen politischen Zielen.

Die CDU ist die größte Fraktion mit 76 Abgeordneten, die SPD hat 56 Abgeordnete, die Grünen haben 39 Abgeordnete, die FDP 12 Abgeordnete und die AfD hat 12 Abgeordnete. Drei Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. 

Alle anderen Parteien erhielten bei der Wahl weniger als fünf Prozent der Stimmen. Sie sind nicht in den Landtag eingezogen, denn im Landtag sind nur Parteien vertreten, die über diese Fünf-Prozent-Hürde kommen. 

Am 1. Juni 2022 fand die erste Plenarsitzung der neuen Wahlperiode statt. André Kuper wurde zum Präsidenten des Landtags wiedergewählt. Seine Stellvertretung bilden Rainer Schmeltzer (SPD), Berivan Aymaz (Grüne) und Christof Rasche (FDP). Gemeinsam bilden sie das Präsidium des Landtags.

1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gemeinsam bilden sie das Präsidium des Landtags. Außerdem wählt der Landtag die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. 

2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt. Dort steht, was erlaubt ist und was nicht. Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht: Alle Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden hier getroffen. Die Abgeordneten entscheiden meistens per Handzeichen. Manchmal wird auch geheim per Zettel abgestimmt.

Der Landtag kümmert sich besonders um die Bereiche Polizei, Kommunen, Schulen und Verkehr. 

Das Haushaltsgesetz wird jedes Jahr neu verabschiedet. Darin steht genau, wofür im folgenden Jahr Geld ausgegeben werden soll. 
Bevor ein Gesetz fertig ist, dauert es in der Regel mehrere Monate. Denn es wird erst einmal gründlich beraten: In der Vollversammlung der Abgeordneten (dem Plenum), in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und in deren Arbeitskreisen. Auch außerhalb des Landtags beschäftigen sich Parteien, Verbände, Organisationen und Vereine mit Gesetzesvorhaben. Das Parlament ist dann der Ort, an dem die Meinungen zusammengefügt werden und an dem letztendlich entschieden wird.


3. Kontrolle
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung, zum Beispiel durch Anfragen oder Untersuchungsausschüsse.

4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Eine Debatte funktioniert ähnlich wie eine Diskussion, aber sie läuft nach bestimmten Regeln ab. Die Abgeordneten müssen sich dabei wie in der Schule melden, wenn sie im Landtag etwas sagen wollen. Wer im Landtag etwas sagen und ans Rednerpult möchte, muss warten, bis die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident ihn oder sie aufruft. Wird jemand beschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident mit der Glocke, ruft den Störer zur Ordnung oder erteilt eine Rüge.

Der Raum im Landtag, in dem sich die Abgeordneten regelmäßig zur Vollversammlung, dem Plenum, zusammenfinden, heißt Plenarsaal. Hier kann nichts Geheimes besprochen werden: Es sind immer Besucherinnen und Besucher sowie Journalistinnen und Journalisten dabei und jedes Wort, das gesprochen wird, wird mitgeschrieben und in einem Protokoll veröffentlicht.

Die Fraktionen im Landtag NRW