Abstimmungen werden durch Handzeichen, durch Erheben von den Sitzen oder durch den "Hammelsprung" durchgeführt. Dabei betreten die Abgeordneten den Plenarsaal durch Türen, die mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" gekennzeichnet sind. Bei namentliche Abstimmungen werden die Abgeordneten einzeln mit Namen zur Stimmabgabe aufgerufen. Dieses Verfahren wird vor allem dann gewählt, wenn es um strittige Themen geht, bei denen vermutet wird, dass die Fraktionen nicht geschlossen abstimmen werden. Geheime Abstimmungen (geheime Wahlen) finden schriftlich per Wahlzettel beispielsweise bei der Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und auch bei der Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten statt.