Abgeordnete sind Männer und Frauen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden. Sie arbeiten in einem Parlament und vertreten dort die Wählerinnen und Wähler. Als Abgeordnete entscheiden sie stellvertretend mit, welche Politik gemacht wird.
Lexikon
In einer Demokratie entscheiden Mehrheiten. Im Landtag (dem Landesparlament) entscheiden die Abgeordneten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn ein Parlament Entscheidungen treffen will, müssen genug Abgeordnete dafür sein. Bei wichtigen Entscheidungen müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten mit dem Vorschlag einverstanden sein und mit „Ja“ stimmen. Das nennt man Absolute Mehrheit. Die Absolute Mehrheit ist zum Beispiel bei der Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin wichtig.
Ein Beispiel: Für die Absolute Mehrheit müssen von 100 Personen mindestens 51 Personen mit „Ja“ stimmen. Weniger Stimmen würden nicht reichen.
Bei Abstimmungen sagen die Abgeordneten, ob sie für einen Vorschlag sind („Ja“), dagegen („Nein“) oder sich nicht sicher sind („Enthaltung“). Meistens stimmen die Abgeordneten per Handzeichen ab. Das heißt, dass sie sich bei „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ melden.
Bei Wahlen, komplizierten Themen und schwierigen Entscheidungen wird anders abgestimmt. Wenn zum Beispiel der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin gewählt wird, geben die Abgeordneten ihre Stimme schriftlich auf einem Wahlzettel ab.
Bei schwierigen Themen, bei denen sich die Abgeordneten auch innerhalb einer Fraktion streiten, stimmen sie manchmal einzeln ab. Wenn sie schwierige Entscheidungen treffen müssen, stimmen sie manchmal auch einzeln ab. Das passiert dann entweder über die Knöpfe mit „Ja“, „Nein“ und Enthaltung“, die auf jedem Tisch im Plenarsaal installiert sind. Das heißt dann namentliche Abstimmung, weil man genau sagen kann, wer wie abgestimmt hat.
Ganz selten wird mit dem „Hammelsprung-Verfahren“ abgestimmt. Es gibt drei Eingangstüren zum Plenarsaal, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ beschriftet sind. Hammelsprung heißt, dass alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und dann durch die passende Tür in den Raum gehen.
Im Landtag werden viele unterschiedliche Themen besprochen, die meistens sehr komplex sind. Darum gibt es in allen Fraktionen Fachleute, die sich in bestimmten Bereichen gut auskennen. Diese Expertinnen und Experten arbeiten in Fachausschüssen zusammen. Fachausschüsse sind kleine Gruppen von Abgeordneten, die sich mit speziellen Themenfeldern beschäftigen. Es gibt über 20 Fachausschüsse im Landtag: zum Beispiel einen Fachausschuss für Schule und Bildung, einen Fachausschuss für Verkehr oder für Sport.
Besondere Formen sind Untersuchungsausschüsse oder der Petitionsausschuss. Untersuchungsausschüsse können von Abgeordneten gegründet werden, wenn etwas Wichtiges schiefgelaufen ist. Im Untersuchungsausschuss wird dann genau geprüft, warum es zu dem Vorfall kam. Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss für konkrete Sorgen der Bürgerinnen und Bürger: Alle, die ein Problem mit einer Behörde haben, können sich dort melden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses prüfen den Fall.
Wenn im Parlament eine wichtige Entscheidung getroffen wird, zum Beispiel über ein neues Gesetz, nennt man das einen Beschluss. Damit so ein Beschluss gültig ist, müssen genug Personen bei der Abstimmung dabei sein – das nennt man Beschlussfähigkeit. Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend ist. Das heißt, von allen Abgeordneten müssen mindestens 51% da sein. So wird sichergestellt, dass genug Menschen mitentscheiden können.
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben ganz unterschiedliche Meinungen. Im Landtag treffen die Abgeordneten jedoch Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Deshalb wird dort viel diskutiert – manchmal auch gestritten. Wenn Abgeordnete ihre Argumente austauschen, nennt man das Debatte. Eine Debatte ist ein öffentliches Streitgespräch mit festen Regeln. So wird dafür gesorgt, dass jede Meinung gehört werden kann.
Demokratie ist ein griechisches Wort und bedeutet übersetzt „Volksherrschaft“. Demokratie bedeutet also, dass die Bürgerinnen und Bürger herrschen. Sie haben die Macht, Entscheidungen zu treffen und zu bestimmen, was in ihrem Land geschieht.
Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger treffen also nicht alle Entscheidungen selbst – sie wählen Personen, die diese Aufgabe stellvertretend für sie übernehmen. Diese gewählten Personen nennt man Abgeordnete oder Volksvertreterinnen und Volksvertreter.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen Abgeordnete, damit diese stellvertretend für sie Politik machen. Das ist eine wichtige und aufwändige Aufgabe. Darum arbeiten Abgeordnete, solange sie gewählt sind, nicht in ihren erlernten Berufen. Für ihre Arbeit im Parlament bekommen die Abgeordneten kein normales Gehalt wie in einem Beruf. Stattdessen bekommen Sie Geld, das man Diäten nennt. Diäten sorgen dafür, dass sie genug Geld zum Leben haben und sich nicht bestechen lassen.
In Deutschland ist die politische Macht aufgeteilt zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Gemeinden. Jede dieser drei Ebenen ist für bestimmte Aufgaben zuständig. Diese Aufgabenteilung nennt man Föderalismus. Die Idee dahinter ist, dass keine Ebene allein die Macht hat.
Der Bund kümmert sich um Bereiche, in denen überall die gleichen Regeln gelten müssen oder komplexe Fragen, die nicht jede Region selbst lösen kann. Beispiele hierfür sind die Bundeswehr, unsere Währung (Geld) oder das Strafrecht, also die Regeln, die bestimmen, wie Verbrechen bestraft werden.
Die Gemeinden organisieren die Aufgaben direkt vor Ort. Was eine Gemeinde entscheidet, gilt nur dort. Gemeinden kümmern sich um viele Dinge, die unseren Alltag direkt betreffen – zum Beispiel um die Müllabfuhr, die Wasserversorgung oder die Spielplätze und Parks in der Stadt.
Zwischen dem Bund und den Gemeinden stehen die Bundesländer. Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, insgesamt gibt es 16 Bundesländer in Deutschland. Die Bundesländer sind für Aufgaben zuständig, die in der Region geregelt werden sollen, die aber von einer einzelnen Gemeinde nicht allein geschafft werden können. Sie kümmern sich zum Beispiel um die Polizei oder die Schulen in dem Bundesland.
Die Abgeordneten vertreten die Bürgerinnen und Bürger im Parlament. Sie sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Meinungen der Menschen gehört werden. Abgeordnete mit ähnlichen Ideen und Zielen arbeiten zusammen. Sie bilden eine Fraktion. Eine Fraktion ist also eine Gruppe von Abgeordneten, die ähnliche oder dieselben Meinungen vertreten. Meistens gehören sie derselben Partei an. Deshalb besteht eine Fraktion in der Regel aus Mitgliedern einer Partei.
Im Parlament werden Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip beschlossen: Damit ein Vorschlag umgesetzt wird, müssen genug Abgeordnete mit „Ja“ stimmen. Damit das gut funktioniert, soll es im Parlament nicht zu viele kleine Gruppen geben. Sonst wird es schwieriger, Entscheidungen zu treffen.
Deshalb gibt es bei Wahlen die Fünf-Prozent-Klausel. Manchmal spricht man auch von der 5%-Hürde – das ist wie beim Sport gemeint: Die Partei muss dieses Hindernis überspringen, sonst kommt sie nicht ins Ziel. Sie sorgt dafür, dass eine Partei mindestens 5% der abgegebenen Stimmen bekommen muss, um ins Parlament zu kommen. So bleibt das Parlament übersichtlich und kann besser arbeiten.
Wenn eine Partei weniger als 5% der Stimmen erhält, bekommt sie normalerweise keine Sitze. Eine Ausnahme gibt es: Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat in einem Wahlkreis direkt gewählt wird, darf sie oder er trotzdem ins Parlament einziehen – auch wenn ihre/seine Partei weniger als 5% der Stimmen hat.
Gesetze sind die Regeln, nach denen die Menschen zusammenleben. Sie sagen, was erlaubt ist und was nicht. Gesetze gelten für alle. Darum ist es wichtig, dass sie sorgfältig gemacht werden. Der Prozess, wie Gesetze gemacht werden, ist genau geregelt. Gesetze dürfen nur vom Parlament beschlossen werden. Für Nordrhein-Westfalen ist der Landtag das Parlament, das die Gesetze macht.
Wenn in Nordrhein-Westfalen ein neues Gesetz gemacht werden soll, gibt es zuerst einen Gesetzentwurf. Das ist ein Vorschlag, wie das Gesetz aussehen könnte. Dieser Entwurf wird zuerst im Parlament in einer Plenarsitzung besprochen. Das nennt man die Erste Lesung.
Danach schauen sich kleinere Gruppen von Abgeordneten den Entwurf genau an. Diese Gruppen heißen Fachausschüsse. Ein Gesetzentwurf wird von Fachausschüssen geprüft, deren Mitglieder sich mit dem Thema gut auskennen. Schulgesetze würde zum Beispiel der Ausschuss für Schule und Bildung bearbeiten. Manchmal beraten auch mehrere Fachausschüsse über einen Gesetzentwurf. Alle, die Berührungspunkte zu dem Thema haben, sollen einbezogen werden.
Nachdem sich die Abgeordneten in den Fachausschüssen beraten haben, wird der Entwurf noch einmal in einer Plenarsitzung diskutiert. Das heißt Zweite Lesung. Direkt nach der Diskussion stimmen die Abgeordneten darüber ab, ob sie das neue Gesetz so annehmen möchten oder nicht.
Bei besonders wichtigen Gesetzen gibt es noch eine Dritte Lesung. Wann es eine Dritte Lesung geben muss, ist auch genau festgelegt.
Gewaltenteilung heißt, dass die Macht in einem Land aufgeteilt wird. Das ist wichtig, damit nicht eine einzelne Person oder eine Gruppe alles allein entscheiden kann. Es gibt drei Bereiche, die unterschiedliche Aufgaben haben. Sie kontrollieren sich gegenseitig, damit niemand zu viel Macht bekommt.
Ein Bereich kümmert sich darum, die Gesetze zu machen – also die Regeln, nach denen alle leben sollen. Das nennt man Legislative, das bedeutet „gesetzgebende Gewalt“. Diese Aufgabe übernehmen die Parlamente – in Nordrhein-Westfalen ist das der Landtag.
Ein anderer Bereich prüft, ob sich alle an diese Regeln halten und ob sie gerecht sind. Das ist die Judikative, also die „rechtsprechende Gewalt“. Dafür sind die Richterinnen und Richter zuständig. Sie sind unabhängig – das heißt: Sie treffen ihre Entscheidungen nur nach dem Gesetz. Niemand darf ihnen sagen, wie sie urteilen sollen. In Nordrhein-Westfalen ist das höchste Gericht der Verfassungsgerichtshof in Münster.
Der dritte Bereich sorgt dafür, dass die Gesetze auch wirklich umgesetzt werden. Das nennt man Exekutive, also die „ausführende Gewalt“. Diese Aufgabe haben die Regierung und die Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen steht an der Spitze der Regierung der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat viele wichtige Aufgaben. Es sorgt zum Beispiel dafür, dass es genug Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen arbeiten, dass Straßen sicher sind und dass es genügend Polizei und Feuerwehr gibt. Auch für die Unterstützung von Familien oder den Umweltschutz ist das Land zuständig. Für all diese Aufgaben braucht es Geld. Das Geld bekommt das Land vor allem durch Steuern.
Damit klar ist, wie viel Geld das Land hat und wofür es ausgegeben wird, gibt es den Landeshaushalt. Das ist ein Plan für ein Jahr, in dem genau steht, wie viel Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wird. Dieser Plan wird jedes Jahr neu gemacht.
Damit gemeinsam entschieden wird, wie das Geld des Landes verteilt wird, wird der Haushalt im Landtag von Nordrhein-Westfalen diskutiert und beschlossen. So kann niemand allein bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Im Parlament können Entscheidungen nur mit Mehrheiten getroffen werden: Es müssen immer genug Personen für einen Vorschlag stimmen, ansonsten wird er abgelehnt. Eine Partei kann nicht allein entscheiden, wenn sie nicht genug Stimmen hat. Dann muss sie mit anderen Parteien zusammenarbeiten. Wenn zwei oder mehrere Parteien sich über einen längeren Zeitraum zusammenschließen, nennt man das eine Koalition.
Um eine Koalition zu bilden, müssen sich die Parteien auf die Dinge einigen, die sie gemeinsam umsetzen möchten. Dabei müssen sie oft Kompromisse machen. Die gemeinsamen Ziele schreiben sie in einen Vertrag, den Koalitionsvertrag. Eine Koalition gilt meistens bis zur nächsten Wahl.
Die Landesregierung setzt die Gesetze um, die der Landtag beschlossen hat. Weil diese Gesetze viele verschiedene Bereiche betreffen, teilt sich die Regierung die Arbeit auf. Für jeden Bereich gibt es ein eigenes Ministerium. Ein Ministerium ist eine Art Amt, das sich um bestimmte Themen kümmert. Jedes Ministerium wird von einer Ministerin oder einem Minister geleitet.
An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin. Dieses Amt ist besonders wichtig, denn die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident leitet die Landesregierung und entscheidet mit, welche Politik gemacht werden soll.
Eine Verfassung ist ein besonderer Text, in dem die Grundregeln für ein Land oder ein Bundesland stehen. In der Verfassung ist festgelegt, wie das Land funktioniert: Welche Rechte haben die Menschen? Wer entscheidet was? Und wie wird gewählt?
Verfassungen sind wie Spielregeln für ein ganzes Land. Sie sorgen dafür, dass es gerecht zugeht und niemand zu viel Macht bekommt. Die Verfassung für ganz Deutschland heißt Grundgesetz. Es gilt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich hat jedes Bundesland eine eigene Verfassung. Darin stehen die Regeln, nach denen Politik im Bundesland funktioniert – also die „Spielregeln“ für das jeweilige Land.
Die Präsidentin oder der Präsident des Landtags hat das wichtigste Amt im Parlament. Diese Person sorgt dafür, dass im Landtag alles gut läuft und fair zugeht. Gleich nach der Landtagswahl wählen die Abgeordneten, wer dieses Amt übernehmen soll. Die gewählte Person vertritt dann alle Abgeordneten. Auch wenn die Präsidentin oder der Präsident selbst zu einer Partei gehört, müssen sie im Amt fair bleiben: Sie dürfen niemandem Recht geben, nur weil sie derselben Meinung sind. Gerechtigkeit und Neutralität sind besonders wichtig.
Zu den Aufgaben gehört es zum Beispiel, die Plenarsitzungen zu leiten: Die Präsidentin oder der Präsident achtet darauf, dass ordentlich diskutiert wird, dass jede Stimme gehört wird und dass sich alle an die Regeln halten. Ein bisschen also, wie eine Schiedsrichterin bzw. ein Schiedsrichter.
Bei besonderen Anlässen – wie Feiern, Veranstaltungen oder wenn wichtige Gäste kommen – vertritt die Präsidentin oder der Präsident den Landtag nach außen.
Außerdem ist die Präsidentin oder der Präsident für die Verwaltung im Landtag zuständig. Dort arbeiten viele Menschen im Hintergrund, damit alles gut organisiert ist.
Weil das sehr viel Arbeit ist, gibt es Stellvertretungen. Das sind die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, die bei den vielen Aufgaben und Terminen helfen und unterstützen.
Die Abgeordneten im Parlament haben ein Mandat. Mandat ist ein lateinisches Wort, das „Auftrag“ bedeutet. Die Abgeordneten haben den Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger im Parlament zu vertreten. Sie wurden gewählt, um stellvertretend für alle Entscheidungen zu treffen.
Im Landtag, also dem Parlament, sitzen Abgeordnete aus verschiedenen Parteien. Abgeordnete einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktion oder die Fraktionen, die im Landtag die Mehrheit haben, können Entscheidungen treffen und bestimmen, was gemacht wird. Sie können zum Beispiel Gesetze machen oder bestimmen, wofür Geld ausgegeben wird. Und sie können die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wählen, also die Chefin bzw. den Chef der Regierung. Man spricht darum auch von den Regierungsparteien oder Regierungsfraktionen.
Die Fraktionen, die nicht an der Mehrheit beteiligt sind, nennt man Opposition. In der Opposition können mehrere Fraktionen zusammenkommen. Sie haben zwar nicht genug Stimmen, um wichtige Entscheidungen zu treffen, aber sie haben trotzdem wichtige Aufgaben: Die Opposition achtet darauf, was die Regierung macht. Sie stellt Fragen, übt Kritik und macht eigene Vorschläge. So sorgt die Opposition dafür, dass verschiedene Meinungen gehört werden. Sie hilft mit, dass Entscheidungen gut überlegt sind. Auch ohne Mehrheit ist die Opposition ein wichtiger Teil der Demokratie. Manchmal arbeiten Oppositionsfraktionen auch mit den Regierungsfraktionen zusammen – zum Beispiel, wenn sie bei einem Thema ähnliche Ziele verfolgen.
In Deutschland gibt es verschiedene Parlamente. Der Landtag ist das Parlament von Nordrhein-Westfalen. Das Parlament für ganz Deutschland ist der Bundestag. Auch in den Städten und Gemeinden gibt es Parlamente.
Im Parlament arbeiten Abgeordnete – das sind Menschen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden. Sie treffen Entscheidungen für alle Menschen. Darum nennt man das Parlament auch Volksvertretung. Die Hauptaufgabe der Parlamente ist, Gesetze zu machen – also Regeln für das Zusammenleben. Außerdem übernehmen die Parlamente die Kontrolle der Regierung – sie achten also darauf, dass die Gesetze auch umgesetzt werden.
Für die Gesetze in Nordrhein-Westfalen ist der Landtag zuständig: Hier werden Regeln für das Bundesland gemacht – zum Beispiel für die Bereiche Schule, Polizei oder Umwelt.
Die Menschen in einem Land haben oft ganz unterschiedliche Ideen, wie das Zusammenleben gut funktionieren kann. Menschen, die ähnliche politische Ziele oder Meinungen haben, können sich in einer Partei zusammenschließen. In einer Partei machen sie gemeinsam Pläne, was sie erreichen wollen – denn gemeinsam kann man mehr bewegen als allein.
Weil es unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was das Beste für das Land ist, gibt es auch verschiedene Parteien. Parteien sind feste Gruppen, die es meistens über viele Jahre gibt. Die Parteien treten bei Wahlen an. Wenn viele Menschen sie wählen, bekommen sie Sitze im Parlament. Dort dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel, wenn neue Gesetze gemacht werden.
Die Mitglieder einer Partei überlegen gemeinsam, wie sie zusammenarbeiten wollen. Sie besprechen auch, wer was macht und wie sie sich am besten organisieren können. Wichtig ist: Parteien dürfen keine Ideen vertreten, die gegen die Regeln unserer Demokratie verstoßen. Diese Regeln schützen die Rechte aller Menschen und sorgen dafür, dass wir alle friedlich, frei und gerecht miteinander leben können.
Manchmal haben Menschen ein Problem mit einer Behörde – zum Beispiel, wenn etwas nicht richtig funktioniert oder wenn sie eine Entscheidung ungerecht finden. Dann können sie sich beschweren, und zwar mit einer Petition.
Eine Petition ist so etwas wie ein Brief, in dem die Person erklärt, was das Problem ist und warum sie sich ungerecht behandelt fühlt. Alle Menschen können eine Petition an den Landtag schreiben – auch Kinder und Jugendliche.
Jede Petition wird dann von den Mitgliedern des Petitionsausschusses gelesen und geprüft. Sie schauen sich den Fall ganz genau an, fragen vielleicht noch einmal bei der Behörde nach. Am Ende schreiben sie eine Beurteilung, also ihre Meinung dazu. Manchmal helfen sie auch dabei, dass eine Lösung gefunden wird.
Der Plenarsaal ist der Raum, in dem die Plenarsitzungen stattfinden. Hier werden Probleme diskutiert, Meinungen ausgetauscht und Entscheidungen getroffen. Im Landtag ist das der wichtigste Raum im ganzen Gebäude. Auch in anderen Parlamenten gibt es so einen zentralen Raum.
Im Plenarsaal vom Landtag Nordrhein-Westfalen hat jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete einen eigenen Platz. Nach jeder Wahl wird der Raum neu eingeteilt – so zeigt die Sitzordnung, wie viele Stimmen jede Partei bekommen hat. Damit die Menschen aus dem Land bei den Plenarsitzungen zuschauen können, gibt es auch Plätze für Besucherinnen und Besucher im Plenarsaal.
In einem Rechtsstaat müssen sich alle an die Gesetze halten – nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Politikerinnen und Politiker, die Polizei, die Gerichte und alle anderen staatlichen Einrichtungen. Die Rechte der Menschen sind in einem Rechtsstaat geschützt. Der Staat muss darauf achten, dass alle Menschen fair behandelt werden und ihre Rechte nicht verletzt werden. Außerdem ist in einem Rechtsstaat geregelt, dass niemand zu viel Macht bekommen kann.
Damit die Regeln für alle gelten, sind sie aufgeschrieben. Dieses Regelbuch nennt man Verfassung. Die Verfassung für ganz Deutschland ist das Grundgesetz, die Verfassung für Nordrhein-Westfalen heißt Landesverfassung.
In einem Land müssen viele Dinge geregelt werden: zum Beispiel Fragen zu Schulen, zur Sicherheit, zur Gesundheit und zu anderen wichtigen Themen. Damit das alles gut funktioniert, gibt es eine Regierung.
Die Regierung wird von den Abgeordneten im Parlament gewählt. Für ganz Deutschland wählt der Bundestag, für ein einzelnes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen übernimmt das der Landtag. Der Chef oder die Chefin der Regierung heißt auf Bundesebene Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler. In einem Bundesland wie Nordrhein-Westfalen ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident der Kopf der Regierung.
Von Zeit zu Zeit hält die Chefin oder der Chef der Regierung eine Regierungserklärung. Das ist eine wichtige Rede, in der erklärt wird, was die Regierung in der nächsten Zeit tun möchte, welche Probleme sie angehen will und wie sie das Leben der Menschen besser machen möchte. Diese Rede wird im Parlament gehalten, also im Bundestag oder im Landtag.
Wenn Menschen zusammenkommen und etwas Wichtiges besprechen, nennt man das eine Sitzung. In so einer Sitzung reden sie über Ideen, Probleme oder wichtige Entscheidungen. In den Sitzungen wird alles Wichtige aufgeschrieben, damit man später genau weiß, was gesagt und beschlossen wurde. Das nennt man Sitzungsdokumentation bzw. Protokoll.
Im Landtag gibt es viele solcher Sitzungen – zum Beispiel Plenarsitzungen oder Sitzungen von Fachausschüssen. Auch dort wird immer ein Protokoll geschrieben. So kann man später nachlesen, wer was gesagt hat. Denn diese Protokolle werden veröffentlicht. Das bedeutet: Alle Menschen dürfen sie lesen. So können sich alle gut informieren – und es bleibt nichts geheim.
Wenn eine Gruppe etwas besprechen möchte, hilft es, vorher einen Plan zu machen. So einen Plan nennt man auch Tagesordnung.
In der Tagesordnung steht, welche Themen in der Sitzung besprochen werden sollen und in welcher Reihenfolge. So wissen alle, was auf sie zukommt, und niemand vergisst etwas Wichtiges.
Mit der Tagesordnung wissen alle: Das ist heute wichtig – und so läuft die Sitzung ab. Das regelt die Sitzung, spart Zeit und hilft, dass alle gut mitmachen können.
Manchmal gibt es in der Politik Dinge, bei denen etwas nicht richtig gelaufen ist – zum Beispiel ein Fehler bei einem Bauprojekt, ein Problem in einer Behörde oder der Verdacht, dass jemand etwas Falsches getan hat. Dann möchten viele Menschen wissen, was passiert ist. Und wie man solche Fehler in Zukunft vermeiden kann.
Um den Fall aufzuklären, kann das Parlament einen Untersuchungsausschuss gründen. Ein Untersuchungsausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten, die das Problem ganz genau untersuchen. Sie sprechen mit Zeugen, lesen Akten und stellen viele Fragen – fast so wie Detektive. Ihr Ziel ist es, herauszufinden, was wirklich passiert ist.
Am Ende schreiben sie einen Bericht. Dort steht dann, was sie herausgefunden haben. Dieser Bericht wird veröffentlicht, damit alle Menschen sehen können, was das Ergebnis war. So sorgt der Untersuchungsausschuss dafür, dass offen und ehrlich mit Problemen umgegangen wird – das ist wichtig für die Demokratie.
In einer Demokratie bestimmen die Bürgerinnen und Bürger, wer für sie die wichtigen Entscheidungen treffen soll. Dafür wählen sie regelmäßig Politikerinnen und Politiker, die dann als Abgeordnete im Parlament arbeiten. Diese Wahlen finden regelmäßig statt. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird das Parlament alle fünf Jahre neu gewählt. Mit jeder Wahl beginnt eine neue Zeitspanne, in der das Parlament arbeitet. Diese Zeit nennt man Wahlperiode. Ein anderes Wort dafür ist Legislaturperiode. In dieser Zeit arbeiten die Abgeordneten an neuen Gesetzen, beraten über Probleme und treffen wichtige Entscheidungen.
Manchmal gibt es auch Neuwahlen, obwohl die fünf Jahre noch nicht vorbei sind. Das passiert aber nur selten. Wann und warum so etwas möglich ist, steht genau in der Verfassung.