Lexikon

Die Abgeordneten des Landtags werden von den Wahlberechtigten in geheimer Wahl gewählt. Meist sind sie Mitglieder einer Partei. 

Unter absoluter Mehrheit versteht man die Mehrheit der Mitglieder des Landtags - z.B. in der 18. Wahlperiode 98 Mitglieder bei insgesamt 195 Abgeordneten. Die absolute Mehrheit ist z.B. im ersten Wahlgang erforderlich, um die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu wählen.

Abstimmungen werden durch Handzeichen, durch Erheben von den Sitzen oder durch den "Hammelsprung" durchgeführt. Dabei betreten die Abgeordneten den Plenarsaal durch Türen, die mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" gekennzeichnet sind. Bei namentliche Abstimmungen werden die Abgeordneten einzeln mit Namen zur Stimmabgabe aufgerufen. Dieses Verfahren wird vor allem dann gewählt, wenn es um strittige Themen geht, bei denen vermutet wird, dass die Fraktionen nicht geschlossen abstimmen werden. Geheime Abstimmungen (geheime Wahlen) finden schriftlich per Wahlzettel beispielsweise bei der Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und auch bei der Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten statt.

Die Abgeordneten bilden Gruppen von Fachleuten, um bestimmte Themen zu bearbeiten (etwa Schulausschuss, Verkehrsausschuss und so weiter). Das sind die sogenannte Fachausschüsse.Die Ausschüsse werden nach der ersten Sitzung des Landtags nach der Wahl in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Die Fraktionen sind darin jeweils entsprechend ihrem Stärkeverhältnis vertreten.

Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend ist. 
 

In einer Debatte, einem mündlichen Meinungsaustausch im Parlament, diskutieren die Abgeordneten über ein bestimmtes Thema der Tagesordnung. 

Das griechische Wort Demokratie bedeutet Volksherrschaft. In einer repräsentativen Demokratie wie es sie in Deutschand gibt wählen die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete, die sie in den Parlamenten vertreten. Man spricht daher auch von Volksvertreterinnen und Volksvertretern.
 

Die monatliche "Entschädigung", die den Abgeordneten bezahlt wird, nennt man Diäten. 
 

Organisation eines Staates, der aus Teilstaaten besteht. Die Bundesrepublik ist ein föderaler Staat. Sie besteht aus dem Bund und den 16 Bundesländern. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerumgsreichste Bundesland.
 

Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Landtags, die dieselben politischen Ziele verfolgen. In der Regel schließen sich Vertreterinnen und Vertreter einer Partei zu einer Fraktion zusammen. 
 

Parteien sind nur dann im Landtag vertreten sind, wenn sie bei der Wahl mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht haben. Damit soll eine Zersplitterung des Parlaments in mehrere kleine und kleinste Fraktionen verhindert werden. 
 

Der Landtag verabschiedet Gesetze. Das sind die Regeln, nach denen die Menschen in Nordrhein-Westfalen zusammenleben. Am Anfang steht ein Gesetzentwurf, der in der sogenannten Ersten Lesung vom Landtag beraten wird. Danach beschäftigen sich ein oder mehrere Fachausschüsse im Detail mit dem Entwurf. In der Zweiten Lesung im Plenum wird der Gesetzentwurf erneut beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Manche Gesetzentwürfe wie die Haushaltsgesetze müssen in drei Lesungen beraten werden. 
 

Die Staatsgewalt wird durch die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) wahrgenommen, die sich gegenseitig kontrollieren. Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu. Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung und der Gemeinden. Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Richter ausgeübt.

Das Haushaltsgesetz legt alle Einnahmen und Ausgaben des Landes innerhalb eines Jahres fest und ist untergliedert in sogenannte Einzelpläne (z.B. Haushalt des Justizministeriums). Für jedes Jahr veranschiedet der Landtag ein neues Haushaltsgesetz.

Wenn nach einer Landtagswahl nicht eine Partei allein eine aboslute Mehrheit im Landtag hat, sucht sie sich eine oder mehrere andere Parteien als Partner - man spricht dann von einer Koalition. Derzeit bilden CDU und FDP eine Koalition. 

Die Landesregierung besteht aus der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. 

 

Jedes Bundesland in der Bundesrepublik besitzt eine eigene Verfassung, die Landesverfassung genannt wird.  Eine Landesverfassung muss den Grundsätzen eines „republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats“ entsprechen. Die Landesverfassung NRW ist im Sommer 1950 in Kraft getreten. Die Verfassung der Bundesrepubik Deutschland heißt Grundgesetz.

Die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident ist die höchste Repräsentantin/der höchste Repräsentant des Landtags. Sie/er vertritt das Parlament nach außen, führt dessen Geschäfte, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Sie/er wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Präsident des Landtags in der 18. Wahlperiode ist André Kuper. 

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Auftrag. Die Grundsätze des freien Mandats bestimmen, dass die Abgeordneten in erster Linie Vertreter des Volkes und nicht eines Wahlkreises, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe sind. Abgeordnete sind deshalb keinen Weisungen unterworfen und haben Entscheidungsfreiheit.

Opposition nennt man die Fraktionen im Landtag, die nicht über die Mehrheit verfügen. Ihre Aufgabe ist es u. a., politische Alternativen zur Politik von Landesregierung und Koalition vorzulegen. 
 

Das Parlament ist die Volksvertretung. Der Bundestag ist das Bundesparlament. Der Landtag NRW ist das nordrhein-westfälische Landesparlament.

Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame politische Anschauungen und Interessen haben. Diese müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer Petition (Bitte oder Beschwerde) an den Landtag zu wenden, wenn sie oder er Probleme mit einer Landes- oder Kommunalbehörde hat. Der Petitionsausschuss des Landtags berät über die Anliegen und versucht zu helfen.

Der Plenarsaal ist der Ort, an dem alle Abgeordneten zur Vollversammlung (Plenum) zusammenkommen, um über Gesetze und Anträge zu beraten.

In einem Rechtsstaat wie Deutschland sind die Rechte der Staatsbürger gesetzlich geschützt und die Staatsgewalt ist gesetzlich begrenzt. Alle staatlichen Maßnahmen sind durch unabhängige Gerichte überprüfbar.

Zu Beginn ihrer/seiner Amtszeit gibt die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident vor dem Landtag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament und der Öffentlichkeit die Politik der Regierung für die Legislaturperiode vorgestellt wird.

Sie schreiben bei Plenarsitzungen des Landtags NRW jedes Wort mit. Die wortgetreuen Berichte über die Plenarsitzungen des Landtags werden als Plenarprotokolle veröffentlicht. Auch von den Ausschussitzungen werden Protokolle angefertigt.

Die Tagesordnung von Sitzungen enthält die Themen, die in den Ausschüssen und im Plenum des Landtags beraten werden. Für die Plenarsitzungen legt der Ältestenrat des Landtags die Tagesordnung fest.

Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist ein Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Landesregierung. Untersuchungsausschüsse bieten dem Parlament die Möglichkeit, Tatsachen selbst zu ermitteln und Zeugen zu vernehmen.

Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Landtag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen stattfinden. Die Zeit zwischen zwei Wahlen wird Wahlperiode genannt. 

Die Fraktionen im Landtag NRW